Aufforderung
zum vorzeitigen Tätigwerden gemäß FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz)
Vorzeitiges Tätigwerden bedeutet
z.B. übermittlung des Angebots mit Detailinformationen, Vereinbarung eines
Besichtigungstermins, innerhalb der offenen Rücktrittsfrist von 14 Tagen.
Wenn Sie wünschen, daß wir Ihnen sofort das Angebot zu Ihrer
gewünschten Immobilie zusenden, dann bestätigen Sie uns bitte, daß Sie das
Rücktrittsrecht von 14 Tagen gem. §11 FAGG nicht nutzen wollen, indem Sie uns
zum vorzeitigen Tätigwerden auffordern.
Ansonsten werden Sie erst nach Ablauf der 14 Tage die Detailinformation
zu Ihrer gewünschten Immobilie erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Johannes Jungreithmayr, MBA