Aufforderung zum vorzeitigen Tätigwerden gemäß FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz)

 

Vorzeitiges Tätigwerden bedeutet z.B. übermittlung des Angebots mit Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins, innerhalb der offenen Rücktrittsfrist von 14 Tagen.

Wenn Sie wünschen, daß wir Ihnen sofort das Angebot zu Ihrer gewünschten Immobilie zusenden, dann bestätigen Sie uns bitte, daß Sie das Rücktrittsrecht von 14 Tagen gem. §11 FAGG nicht nutzen wollen, indem Sie uns zum vorzeitigen Tätigwerden auffordern.

Ansonsten werden Sie erst nach Ablauf der 14 Tage die Detailinformation zu Ihrer gewünschten Immobilie erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Johannes Jungreithmayr, MBA